Liebe Patientinnen und Patienten,
wir freuen uns Sie zu behandeln und das von Ihnen entgegengebrachte Vertrauen. Bei der Terminvergabe reservieren wir Ihnen Behandlungszeit bei einem Therapeuten Ihres Vertrauens. Wir möchten
Sie dahingehend darauf aufmerksam machen, dass wir nicht rechtzeitig abgesagte Termine nach §252 und §611 ff BGB privat in Rechnung stellen müssen. Daher bitten wir Sie, mindestens 24
Stunden vorher innerhalb unserer Öffnungszeiten abzusagen!
Bitte nicht warten!
Ihre gesetzliche Krankenkasse achtet auf Termine! Eine Heilmittelverordnung die Sie von Ihrem Arzt erhalten, muss innerhalb von 14 Tagen begonnen werden. Nur einen Tag später und das Rezept verliert
seine Gültigkeit. 14 Tage sind schnell vorbei, deshalb am besten sofort anrufen und Termine vereinbaren.
Notwendige Zuzahlungen
Die Rezeptgebühr beträgt für nicht von der Zuzahlung befreite Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen 10,00€ + 10% des Verordnungswertes. Die Rezeptgebühr so wie die Eigenbeteiligung sind die vom
Patienten zu leistenden, gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen zum Verordnungswert. Sollten Sie von der Zuzahlung durch Ihrer Krankenkasse befreit sein, bitten wir Sie uns die Befreiungskarte
unaufgefordert vorzulegen.